Finanziell CED

Die direkte Krankheitslast ist das eine, die mittelbaren Folgen das andere: Morbus Crohn und Colitis ulcerosa können über die Krankheitssymptome hinaus einen negativen Einfluss auf dein Wohlbefinden haben. Neben körperlichen und seelischen Begleiterkrankungen wie zum Beispiel Fisteln, Entzündungen an Wirbelsäule und Gelenken oder Depressionen, können finanzielle Herausforderungen Betroffene zusätzlich belasten. Diese resultieren beispielsweise aus mehr Krankheitstagen, häufigeren Fehlzeiten am Arbeitsplatz, geringerer beruflicher Belastungsfähigkeit oder gar Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus können sie sich auch durch Verzögerungen in Ausbildung und Studium ergeben. Gleichzeitig hast du möglicherweise höhere Ausgaben für deine medizinische Versorgung. Während das alles ganz schön belastend ist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von unterschiedlicher Stelle finanzielle Unterstützung erhalten. Wie diese Unterstützung aussieht und was du dafür tun musst, dass erfährst du in den folgenden Absätzen:

So unterstützen staatliche Stellen

Die Unterstützung durch staatliche Stellen dient vor allem dazu, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit aufgrund deiner CED zu überbrücken bzw. dich dabei zu unterstützen, den Arbeitsplatz und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Es gelten jeweils unterschiedliche Voraussetzungen für die Leistungsberechtigung, die du bei der zuständigen Stelle erfährst. Bist du Leistungsberechtigt und möchtest du die Leistung in Anspruch nehmen, ist hierzu immer ein Antrag notwendig, den du bei der zuständigen Stelle einreichen musst.

Berufliche Rehabilitation

  • Wenn durch die CED deine Arbeitsfähigkeit gemindert oder gefährdet ist

  • Zum Erhalt deines Arbeitsplatzes oder Wiedereinstieg ins Berufsleben

  • Möglichkeiten der finanziellen Förderung:

    -Zuschüsse an deinen Arbeitgeber bei Einstellung in Ausbildung oder Arbeit

    -Berufliche Bildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung) in speziellen Einrichtungen, die auf die gesundheitliche Situation angemessen eingehen können

    -​​​​​​​Berufsausbildungs- und berufsbegleitende Maßnahmen in der Werkstatt für behinderte Menschen

    -​​​​​​​​​​​​​​Technische Hilfsmittel und Umbauten am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz

  • Zuständige Stellen:

    -Rentenversicherung – wenn durch die Maßnahmen deine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben erreicht werden kann und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind

    -Agentur für Arbeit, Sozialamt, Krankenkassen, Unfallversicherung – wenn die Rentenversicherung nicht zuständig ist (z. B. nach Arbeitsunfall, bei Bezug von Altersrente)

Übergangsgeld

  • Wenn du wegen deiner CED an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme oder einer besonders auf die Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichteten Bildungsmaßnahme teilnimmst / genommen hast und in dieser Zeit kein Einkommen erzielt wird / wurde  und kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung besteht.

  • Höhe: Von deinem vorhergehenden Einkommen abhängig

  • Dauer:

    -Zeitraum der Reha

    -Nach beruflicher oder medizinischer Reha ggf. bis zum Beginn und für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung

    -Weitere Infos zur Dauer der Leistung bei der zuständigen Stelle

  • Zuständige Stellen: I.d.R. die Stelle, bei der du die medizinische oder berufliche Reha beantragt hast

  • Mehr Infos zu den Voraussetzungen:

    -Rentenversicherung

    -Agentur für Arbeit

Erwerbsminderungsrente

  • Sollte es (zeitweise) durch deine CED dazu kommen, dass es dir nicht mehr möglich ist, mind. 6 Stunden / Tag zu arbeiten.

    -Es wird zwischen teilweiser (Ausübung beruflicher Tätigkeit von mind. 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden / Tag) und vollständiger (Ausübung beruflicher Tätigkeit von weniger als 3 Stunden / Tag) Erwerbsminderung unterschieden.

  • Höhe: Von mehreren Faktoren abhängig z. B. Arbeitsentgelt, bestimmte Sozialleistungen etc.

  • Zuständige Stelle: Rentenversicherung

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld)

  • Wenn aufgrund deiner CED über das Ende des Krankengeld-Anspruchs hinaus eine Arbeitsunfähigkeit besteht.

  • Um die Zeit finanziell zu überbrücken, bis über andere Leistungen, z. B. Erwerbsminderungsrente oder Reha entschieden wurde

  • Höhe: Abhängig vom vorangegangenen Einkommen

  • Ein Anspruch könnte auch bestehen, wenn dein Arbeitsverhältnis formal noch besteht

  • Zuständige Stelle: Agentur für Arbeit 

Sozialhilfe

  • Sollte tatsächliche eine Erwerbsunfähigkeit aufgrund deiner CED festgestellt werden und können weder du noch deine Angehörigen für deinen Lebensunterhalt aufkommen

  • Nachrangige Leistung – wird erst erbracht, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Grundsicherung ausgeschöpft sind

  • Zuständige Stelle: Sozialamt

Krankenkostzulage

  • Bei kostenaufwendigerer Ernährungsform

  • Voraussetzung: Du bist Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Höhe: Abhängig von Erkrankung

  • Zuständige Stellen: Sozialamt oder Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter

Schwerbehindertenausweis

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei besonders schweren Formen von CED ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden

  • Die Art des daraus resultierenden Nachteilsausgleichs hängt vom Grad der Behinderung ab

  • Zuständige Stelle: Versorgungsamt deines Bundeslandes bzw. deiner Kommunalverwaltung

Das leisten die Krankenkassen

Solltest es aufgrund deiner CED zu finanziellen Mehrbelastungen im gesundheitlichen Bereich kommen, könntest du Anspruch auf bestimmte Leistungen deiner Krankenkasse haben. Diese musst du bei deiner Krankenkasse beantragen.

Zuzahlungsbefreiung

  • Chronisch erkrankte können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung zu Ausgaben für ihre Gesundheit von der Krankenkasse befreien lassen, wenn bestimmte Belastungsgrenzen erreicht werden

  • Die Belastungsgrenze wird individuell berechnet

  • Mehr Infos findest du z. B. bei der Verbraucherzentrale

Medizinische Reha

  1. Damit du deinen Alltag mit deiner CED und den Folgen selbstständig gestalten kannst und zur Prävention, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Kur (medizinische Reha) beantragen.

  2. ambulant oder stationär

  3. Mehr Infos findest du z. B. beim GKV-Spitzenverband

Häusliche Krankenpflege

  • Dein Hausarzt oder Krankenhausarzt kann dir beispielsweise nach einer Operation unter bestimmten Voraussetzungen eine vorübergehende häusliche Krankenpflege verordnen.

Krankengeld

  • Bei Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen (= Ende der Lohnfortzahlung)

  • Höhe: Wird individuell berechnet, ist niedriger als das Nettoeinkommen

  • Dauer: Höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung

  • Muss i.d.R. nicht beantragt werden

  • Mehr Infos findest du z. B. bei der Verbraucherzentrale

Jung und motiviert – hier findest du finanzielle Hilfe für Studium, Aus- und Weiterbildung

Bei Nachteilen, die dir bei deiner Berufsausbildung und im Studium durch deine CED entstehen können, gibt es ggf. folgende finanzielle Ausgleichsmöglichkeiten.

Bildungsstipendium der Stiftung Darmerkrankungen

  • Die Stiftung Darmerkrankungen hat sich unter anderem die Unterstützung junger Menschen mit CED bei der Aus- und Weiterbildung auf die Fahnen geschrieben

  • Dazu wurde u. a. ein Förderprogramm für junge Menschen mit MC und CU bis 35 Jahre ins Leben gerufen

  • Stipendien zur Realisierung individueller, konkret geplanter Ausbildungsvorhaben

  • Bildungsvorhaben in allen Bereichen, unabhängig vom Berufs- bzw. Bildungsstand – geför­dert werden sowohl Hand­werker, Nicht-Aka­demiker wie auch Akademiker

  • Mehr dazu und das Bewerbungsformular findest du bei der Stiftung Darmerkrankungen 

Nachteilsausgleich beim BAföG

  • Das BAföG geht mit dem Nachteilsausgleich auf besondere Belange beeinträchtigter Studierender ein

  • Wenn du durch deine CED z. B. die Regelstudienzeit und damit die Förderungshöchstdauer überschreitest oder dir die Rückzahlung durch ein geringes Einkommen aufgrund der Erkrankung erschwert wird

  • BAföG kann für ein Studium (inkl. Praktika), eine Ausbildung (inkl. Praktika) im In- und Ausland beantragt werden

  • Infos zum BAföG findest du hier 

  • Mögliche finanzielle Vorteile mit einem Nachteilsausgleich:

    -Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

    -Zusätzliche Freibeträge bei Antragsstellung und der Darlehensrückzahlung

  • Muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden

  • Mehr dazu findest du bei deinem zuständigen Studentenwerk oder hier.

Solltest du finanzielle Sorgen haben, die dir aufgrund deiner CED entstanden sind, dann schrecke nicht davor zurück, dir weitere Informationen zu möglichen Ausgleichsleistungen zu holen und abzuklären, ob du einen Anspruch darauf hast.

In einem gesonderten Artikel werden wir das Thema CED und private Krankenversicherung besprechen und hier auch auf Sonderregelungen bei finanzieller Unterstützung für Beamte eingehen.

Hinweis: Diese Auflistung soll dir einen Überblick über deine Möglichkeiten sowie erste Informationen zu möglichen finanziellen Leistungen liefern und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ob eine der Leistungen für dich in Frage kommt, hängt von unterschiedlichen, oft individuellen Faktoren ab, die du bei der zuständigen Stelle erfährst.